Dr. med. Gregor Stefan Rupprecht
Fachart für Arbeitsmedizin
freiberuflich tätig ab 1.Januar/Q1/2026
Als Betriebsarzt langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen wie Stahlindustrie, Chemie, Medizin, öffentlicher Dienst, Verkehrsbetrieben sowie im universitären Umfeld.
Branchenübergreifende 3 jährige Tätigkeit als Standortleiter für einen überbetrieblichen Dienst in NRW.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Betriebsarzt 4U
Betriebsarzt 4U, Lichtstraße 37, 40235 Düsseldorf
(Stand Q1/2026)
Die nachfolgenden AGB bilden die rechtliche Basis aller Geschäfte, die Betriebsarzt 4U tätigt. Bedingungen, die ein Auftraggeber selbst stellt, werden nicht Teil des Vertrags, selbst wenn Betriebsarzt 4U diesen nicht ausdrücklich widerspricht und Leistungen erbringt.
Angebote – Alle Angebote von Betriebsarzt 4U sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Betriebsarzt 4U. Diese Bestätigung definiert Inhalt und Umfang des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Schriftform – Alle Vereinbarungen zwischen Betriebsarzt 4U und dem Auftraggeber müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Nur schriftlich bestätigte Zusagen von Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten sind bindend.
Unterauftragnehmer – Betriebsarzt 4U darf die Leistung durch sorgfältig ausgewählte Dritte ausführen. Für diese Dritten gelten dieselben vertraglichen Pflichten (Datenschutz, Vertraulichkeit usw.) wie für Betriebsarzt 4U selbst.
Haftung gegenüber Dritten – Leistungen werden ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurde.
Technische Standards – Aufträge werden nach anerkannten technischen Regeln und, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, nach den üblichen Verfahren von Betriebsarzt 4U ausgeführt.
Rechtsnachfolge – Werden Auftraggeberunternehmen übernommen oder neu gegründet, gelten bestehende Verträge und Absprachen für den Rechtsnachfolger weiter, insbesondere für die arbeits‑ und sicherheitstechnische Grundbetreuung.
Unterstützung – Der Auftraggeber muss auf eigene Kosten die Tätigkeit von Betriebsarzt 4U umfassend unterstützen. Dazu gehört, alle für die Leistung relevanten Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Betriebsarzt 4U prüft diese Angaben nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder besondere Umstände dies erfordern. Weitere Pflichten umfassen die Bereitstellung geeigneter Arbeits‑ und Behandlungsräume sowie die Benennung einer Kontaktperson, die während der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar ist.
Informationspflicht – Der Auftraggeber muss alle Umstände, die für die Auftragsausführung wichtig sein könnten, offenlegen, insbesondere frühere Betreuungsdokumentationen. Notwendige Hilfspersonen für Prüfungen werden vom Auftraggeber beauftragt, koordiniert und überwacht.
Auftragsfristen – Die von Betriebsarzt 4U genannten Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, außer ein konkreter Leistungszeitpunkt wurde schriftlich fixiert. Das im jeweiligen Dokument angegebene Datum ist maßgeblich.
Gültigkeit von Angeboten – Ein Angebot von Betriebsarzt 4U ist vier Wochen lang gültig.
Kündigungsfrist – Grundbetreuungsverträge haben eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Vertragsende. Ohne gegenteilige Vereinbarung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Terminvereinbarung – Termine werden mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich abgestimmt. Kürzere Fristen sind nur einvernehmlich möglich. Sprechstunden in den Räumen von Betriebsarzt 4U können direkt zwischen den jeweiligen Mitarbeitenden vereinbart werden.
Reservierungsdauer – Terminangebote gelten maximal 48 Stunden. Ohne schriftliche Bestätigung oder Kostenübernahme verfällt das Angebot.
Verzug von Betriebsarzt 4U – Ohne verbindlichen Leistungszeitpunkt gerät Betriebsarzt 4U erst in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hat. Die Frist beginnt erst, wenn sämtliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erbracht sind.
Folgen fehlender Mitwirkung – Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, gerät Betriebsarzt 4U nicht in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers entfällt die Leistungspflicht von Betriebsarzt 4U.
Rücktritt bei Nachfrist – Setzt der Auftraggeber nach Fälligkeit eine Nachfrist und diese verstreicht ohne Ergebnis, kann er vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangenSchadensersatz bei Annahmeverzug – Kommt der Auftraggeber in Annahmeerzug oder verletzt andere Mitwirkungspflichten, kann Betriebsarzt 4U den entstandenen Schaden plus Mehraufwand berechnen.
Höhere Gewalt – Bei unvorhersehbaren, nicht vom Unternehmen zu vertretenden Hindernissen (z. B. Krankheit, Streik, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) darf Betriebsarzt 4U den Vertrag ganz oder teilweise kündigen oder die Leistung verschieben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Abrechnung – Die abgerechnete Menge entspricht der bestellten Leistung, unabhängig davon, ob weniger Personen zum Termin erscheinen.
Stornierungspflicht – Wird ein Termin nicht mindestens 30 Tage vorher schriftlich abgesagt, fallen Stornokosten an. Diese richten sich nach der geplanten Ausfallzeit bzw. dem vereinbarten Stundensatz des jeweiligen Standorts. Bereits bestellte Fremdstoffe (z. B. Impfstoffe) können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Gestaffelte Stornokosten
Absage bis 14 Tage vorher kostenlos
Absage 13 bis 7 Tage vorher: 40% der Kosten
Absage 7 bis 3Tage vorher: 75% der Kosten
Absage 3 bis zum Tag der Leistung : 90 % der Kosten
Absage am Tag der Leistung / No-Show 100%
Einzelfallprüfung – Der Auftraggeber kann nachweisen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten niedriger sind als die pauschalen Stornokosten.
Abbruch im Außendienst – Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge im Innen‑ oder Außendienst begonnen und vom Probanden abgebrochen, wird die volle Leistung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen besteht nicht.
Umsatzsteuer – Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind in der Regel umsatzsteuerbefreit.
Rechnungsstellung – Grundbetreuungsverträge werden vier Wochen vor Vertragsbeginn fakturiert, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Andere Leistungen werden nach Leistungserbringung fakturiert und ebenfalls innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei regelmäßigen Posten kann eine Sammelrechnung zum Monatsende erstellt werden.
Fälligkeit – Sofern nicht anders vermerkt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
Aufrechnung – Der Auftraggeber darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Betriebsarzt 4U aufrechnen.
Verzugszinsen – Bei Zahlungsverzug hat Betriebsarzt 4U Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Der Verzug tritt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – Betriebsarzt 4U haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Betriebsarzt 4U, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ebenso bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Sonstige Haftung – Darüber hinaus haftet Betriebsarzt 4U nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Beschränkung auf Erfüllungsgehilfen – Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen.
Keine Beweislastumkehr – Die genannten Haftungsregelungen schließen ausdrücklich jede Beweislastumkehr aus.
Leichte Fahrlässigkeit – Bei leichter Fahrlässigkeit einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Betriebsarzt 4U nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Subunternehmer – Für von Betriebsarzt 4U beauftragte Subunternehmer und Drittanbieter sowie deren eingesetzte Software wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
Verjährung – Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, können Schadensersatzansprüche nur innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden, außer das Gesetz schreibt eine längere Frist vor (z. B. §§ 438 Abs. 1 S. 2 BGB, 634a Abs. 1 S. 2 BGB).
Keine Verantwortung für Sicherheitsprogramme – Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit von Sicherheitsprogrammen oder -vorschriften übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Schriftform – Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht darauf. Die Schriftform wird durch eigenhändige Unterschrift bzw. Unterzeichnung gewahrt.
Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gerichtsstand – Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf